Kosten der anwaltlichen Betreuung
Die Kosten anwaltlicher Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In der Regel liegt der Gebührenermittlung der so genannte Streitwert zugrunde. Anhand des Streitwertes ermitteln wir gemäß der Tabelle Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Höhe einer Gebühr. Wie viele Gebühren anfallen, regelt die Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Vergütungsverzeichnis).
Für eine Scheidung richtet sich der Verfahrenswert nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten. Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier:Scheidungskosten online berechnen! •§• SCHEIDUNG 2022
Anlässlich einer Erstberatung können wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten benennen. Sowohl der Streitwert als auch die Höhe der anfallenden Gebühren können sich im Laufe eines Verfahrens ändern.
In bestimmten Fällen werden wir Ihnen eine Vergütungsvereinbarung anbieten, welche unsere Gebühren unabhängig vom Streitwert regelt.
Bitte beachten Sie, dass die anwaltliche Vergütung grundsätzlich unabhängig vom Erfolg zu zahlen ist. Eine erfolgsabhängige Vergütung muss gesondert vereinbart werden, führt aber in aller Regel zu deutlich höheren als den gesetzlichen Gebühren.
Wenn Sie Ihren ersten Termin vereinbaren, erfragen Sie bitte, ob und in welcher Höhe Gebühren für eine Erstberatung anfallen. Für ein erstes Beratungsgespräch begrenzt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühr von vornherein auf 190,00 Euro zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale (soweit relevant) und MWSt, soweit Sie Verbraucher sind. Diesen Rahmen schöpfen wir in der Regel bei einem ersten Beratungsgespräch nicht aus. Lesen Sie dazu bitte weiter unter „Ihr erster Termin?“.
Für eine Erstberatung bei Trennung und Scheidung berechnet Ihnen Rechtsanwältin Ulrike Wendler in der Regel 50,-- € zzgl. Mehrwertsteuer, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe.
Für den Fall, dass Sie einkommens- und vermögenslos sind, über geringes Einkommen verfügen oder Ihre Schulden einen Großteil des Einkommens verbrauchen, können Sie Beratungs-, Prozesskosten- oder Verfahrenkostenhilfe in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Formulare liegen in unserer Kanzlei bereit oder Sie können Sie in unserem Formularbereich herunterladen.