Ihr erster Termin
Im ersten Beratungsgespräch geht es uns um zwei Dinge – wir möchten Sie kennen lernen und Ihnen eine erste Orientierung über die Lösung Ihrer rechtlichen Problematik geben.
Wenn es schnell gehen muss, z.B. weil dringend benötigter Unterhalt nicht gezahlt wird, ein Umgangsrecht verweigert wird oder ein Gerichtstermin bereits bekannt ist, werden im ersten Beratungsgespräch bereits konkrete Schritte zur Durchsetzen Ihrer Interessen besprochen.
Das Verhältnis zwischen Mandant/-in und Anwalt beruht auf Vertrauen. Vertrauen setzt ein erstes Kennenlernen voraus. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns im ersten Beratungsgespräch vorstellen und Sie entscheiden können, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten.
Uns ist es wichtig, nicht nur die anstehenden rechtlichen Fragen zu definieren, sondern Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen zu erfahren. Häufig können die Ziele der Beratung nicht ohne die Benennung wirtschaftlicher und persönlicher Zusammenhänge bestimmt werden.
Entsprechend dem Umfang können bereits für das erste Beratungsgespräch Kosten anfallen. Für ein erstes Beratungsgespräch stellt Frau Rechtsanwältin Wendler in Familiensachen regelmäßig 50,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.
Um das erste Beratungsgespräch und das weitere Vorgehen effektiv gestalten zu können, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen. Sollte für Sie Beratungs-, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen, laden Sie sich bitte aus unserem Formularbereich das für Sie zutreffende Formular herunter. Bitte füllen Sie das Formular aus, unterschreiben es und bringen die notwendigen Belege wie z.B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, ALG-2-Bescheid, Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Nachweise über Schuldentilgungen, Unterhaltsurkunden mit.